Versicherung kündigen

Die Kündigung einer PKW Versicherung kann aus verschiedenen Gründen erfolgen. Es wird zwischen der ordentlichen und außerordentlichen Kündigung unterschieden.

Tipps für die Kündigung der PKW Versicherung

  • Versenden Sie die schriftliche Kündigung Ihrer PKW Versicherung per Einschreiben mit Rückschein, um ggf. nachweisen zu können, dass die Kündigung bei Ihrer Versicherung eingegangen ist.
  • Geben Sie die Kündungung persönlich bei der Versicherunggesellschaft ab, lassen Sie sich von der Emfangsdame die Abgabe der Kündigung schriftlich bestätigen.
  • Versicherungsgesellschaften können sich vorbehalten, Kunden nicht anzunehmen. Deshalb kündigen Sie Ihre PKW Versicherung erst dann, wenn Sie bereits eine neue Versicherung bestätigt bekommen haben.

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Ordentliche Kündigung der PKW Versicherung

PKW Versicherungen verlängern sich normalerweise um ein weiteres Jahr, sofern Sie nicht spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres eine schriftliche Kündigung bei Ihrer Versicherungsgesellschaft eingereicht haben. Hierbei entspricht ein Versicherungsjahr meist einem Kalenderjahr, die Kündigung Ihrer PKW Versicherung sollte Ihrem Versicherer somit bis zum 30. November vorliegen. Die ordentliche Kündigung bedarf keiner Angaben von Gründen.

Außerordentliche Kündigung der PKW Versicherung

Eine außerordentliche Kündigung kann aus drei Gründen erfolgen:
  • Nach einer Beitragserhöhung
  • In einem Schadensfall
  • Wegfall des versicherten Risikos (z.B. Autoverkauf)

Wenn der Beitrag erhöht wird

Bei einer Beitragserhöhung der PKW Versicherung darf diese dann außerordentlich beendet werden, wenn sich der Versicherungsbeitrag um mehr als 25% gegenüber dem ersten Beitrag oder um mehr als 5% zum letzten Beitrag erhöht. Die entsprechende Kündigung muss binnen einem Monat nach Bekanntgabe der Beitragserhöhung schriftlich bei der Versicherungsgesellschaft vorliegen.

Wenn ein Schaden vorliegt

Im Falle eines Schadens ist ebenfalls eine außerordentliche Kündigung möglich, zum Beispiel dann, wenn Sie, als Kunde, mit der Schadensbearbeitung nicht zufrieden sind. Selbt wenn die Versicherungsgesellschaft den Schaden zu 100% erzetzt, ist eine Kündigung nach den vertraglichen Kündigungsfristen - normalerweise zwei Wochen bis ein Monat - möglich. Bitte beachten Sie jedoch, dass der Versicherungsschutz sofort nach der Kündigungsfristen erlischt, während der Versicherungsgesellschaft bei Kündigung im Schadensfall die Prämie bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres zusteht.

Wenn Sie Ihr Auto verkaufen

Der Fortfall des versicherten Risikos ist in der Regel der Fahrzeugverkauf. Hierbei muss die Versicherungspolice nicht extra gekündigt werden, es genügt eine Mitteilung über den Verkauf an die Versicherung. Diese muss zusammen mit der Abmeldebescheinigung und dem Kaufvertrag bei der Versicherungsgesellschaft eingereicht werden.

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